08.10.2003

Bundesheer: Militärgeistliche in Beobachtergruppe

Militärbischof und Militärsuperintendent als Beobachter in der Bundesheer-Reformkommission - Iustitia et Pax: Wehrpflicht überdenken

Militärbischof und Militärsuperintendent als Beobachter in der Bundesheer-Reformkommission – Iustitia et Pax: Wehrpflicht überdenken

Wien, 8. Oktober 2003 (epd Ö) Auch die Kirchen haben im Rahmen der Bundesheer-Reformkommission ihren Platz gefunden. Die römisch-katholische Bischofskonferenz selbst soll die Mitarbeit in dem Gremium entriert haben, ist aus dem Verteidigungsministerium zu hören. Nun wurden der römisch-katholische Militärbischof Christian Werner und der evangelische Militärsuperintendent Oskar Sakrausky in die Beobachtergruppe nominiert.

In dieser Gruppe können Werner und Sakrausky gemeinsam mit den Angehörigen der militärischen Führung die Arbeit der Kommission verfolgen, haben aber kein Stimmrecht in dem Gremium. In erster Linie soll so sichergestellt werden, dass auch die obersten Kommandanten wissen, welche Überlegungen von der Reformkommission gewälzt werden. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch die Prüfung konkreter Vorschläge auf ihre Plausibilität.

Eine neue Rechtfertigung für die allgemeine Wehrpflicht hat am Dienstag, 7. Oktober, die österreichische katholische Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (Iustitia et Pax) gefordert Der Zwangscharakter der Wehrpflicht bedürfe wie jeder Eingriff in die Bürgerrechte einer Rechtfertigung, hieß es in einer Stellungnahme zur Bundesheer-Reformkommission, die am 21. Oktober ihre Arbeit aufnehmen soll. Sollten die bisherigen Rechtfertigungsgründe – insbesondere die Sicherung der Grenzen – nicht mehr bestehen, müsste auch der Zwangscharakter der Wehrpflicht neu überdacht werden.

Die österreichische Gesellschaft habe einen „vielfachen Bedarf an jungen Menschen für soziale Einsätze“, etwa auch im Pflegebereich, heißt es in der Stellungnahme der kirchlichen Kommission. Für die finanzielle Abgeltung der Leistungen im Zivildienst oder in einem eventuellen „freiwilligen Dienstjahr“ müsste eine Lösung gefunden werden, um ein „Lohndumping“ gegenüber gleichartigen Berufsbereichen zu verhindern und eine angemessene Lebenshaltung zu erlauben. „Wenn es auch in Zukunft Dienste geben soll, die dem heutigen Zivildienst entsprechen, so müssen sie angemessen entlohnt werden. Das Sozialsystem darf nicht auf Ausbeutung beruhen.“

ISSN 2222-2464

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