26.06.2018

Bünker: „Religiöse Überzeugungen sind persönlich – aber nicht privat“

Predigt in Augsburg zur Erinnerung an die Confessio Augustana

Die Confessio Augustana von 1530 - hier die Artikel über die Sakramente und den Ehestand der Priester. Foto: epd/M. Uschmann

Predigt in Augsburg zur Erinnerung an die Confessio Augustana

Augsburg (epdÖ) – An den Auftrag, den eigenen Glauben in der Öffentlichkeit zu leben, erinnerte Bischof Michael Bünker im Rahmen eines Festgottesdiensts im Gedenken an die Confessio Augustana am Sonntag, 24. Juni, in Augsburg. Gerade in Zeiten bedrohter demokratischer Grundhaltungen gelte dieses öffentliche Bekenntnis besonders für ProtestantInnen: „Die Demokratie ist da und dort brüchig, manchmal auch gefährdet. Gerade Evangelische können hier etwas Wichtiges beitragen, die Öffentlichkeit des Glaubens als wichtiges demokratisches Gut, als hohen Wert zu leben. Religiöse Überzeugungen sind ganz persönlich – aber sie sind nicht nur privat.“ Die Confessio Augustana bzw. das Augsburger Bekenntnis von 1530 gilt als eine wesentliche Grundlage des lutherischen Glaubens. Die 28 Artikel thematisieren grundlegende Fragen von Glauben und Glaubenspraxis wie Gott, die Beichte oder den freien Willen.

„Grundlage der Evangelischen in ganz Europa“

In seiner Predigt vor den Festgästen erinnerte Bünker an die historische Wirkmächtigkeit des Augsburger Bekenntnisses trotz seiner ursprünglichen Ablehnung am Reichstag zu Augsburg 1530: „Wir wissen: Es ist nicht zur Einigung gekommen. Der Reichstag lehnt das Bekenntnis ab. Es ist gescheitert. Aber auf einem anderen Feld war es erfolgreich: Es wurde zur Grundlage der Evangelischen in ganz Europa. Es blieb nicht verborgen, es wurde offenbar. Es blieb nicht im Geheimen, sondern man konnte es wissen. Was insgeheim weitergesagt wurde, das war nun von den Dächern, öffentlich, zu vernehmen.“

„Glaubensfreiheit kein für alle Zeiten gesicherter Besitz“

Bünker ging auch auf die Entwicklung des Protestantismus in Österreich ein, die er als Beispiel für die Einschränkung der Freiheit, den eigenen Glauben öffentlich zu bekunden, hervorhob. Sehr bald sei das Bekenntnis auch dort aufgenommen worden, die Mehrheit der Bevölkerung Ende des 16. Jahrhunderts bereits evangelisch gewesen. Die von den katholischen Kaisern betriebene Gegenreformation – der Versuch, das Land „wieder katholisch zu machen“ – mit der Vertreibung zehntausender Evangelischer war die Folge. „Heute kommen uns diese Konflikte vielleicht fremd und im wahrsten Sinn weit hergeholt vor. Wir leben nicht im Jahr 1530. Kein Kaiser fragt nach unserem Glauben.“ Niemand müsse in Europa seine Heimat wegen des Glaubens verlassen, da die Staaten Glaubens- und Religionsfreiheit garantierten. „Aber das ist nicht selbstverständlich und kein für alle Zeiten gesicherter Besitz“, erinnerte Bünker. Es sei darum wichtig, „aus unserem Glauben das Miteinander in der Gesellschaft, in der Nachbarschaft, in der der Stadt und im Land“ zu gestalten.

Die von Philipp Melanchthon verfasste Confessio Augustana („Augsburger Bekenntnis“) wurde am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. vorgelegt. Der Reichstag lehnte das Bekenntnis ab, woraufhin sich protestantische Fürsten und Städte zum Schmalkaldischen Bund gegen den katholischen Kaiser zusammenschlossen.

ISSN 2222-2464

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