11.09.2002

Bünker: Hausaufgaben für Kirchen und Religionen

Lehren aus dem 11. September 2001

Lehren aus dem 11. September 2001

Wien, 11. September 2002 (epd Ö) Aus den Erfahrungen des 11. September 2001 lassen sich für Kirchen und Religionsgemeinschaften konkrete „Hausaufgaben“ ableiten, so der evangelische Oberkirchenrat Dr. Michael Bünker in seiner aktuellen Kolumne der Wochenzeitung „Die Furche“.

Zuerst müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften auch aus ihren tiefen Glaubensüberzeugungen heraus die individuelle Religionsfreiheit bejahen. Das schließe das Recht des Glaubenswechsels ebenso ein wie das Recht, nicht zu glauben. Aus individueller Religionsfreiheit folge die Trennung von Kirche und Staat. „Auch wenn der moderne Staat auf Voraussetzungen beruht, die er sich nicht selbst gegeben hat, ist ein grundsätzlich positives Verhältnis der Religionen zur Säkularität des modernen Verfassungsstaates zu entwickeln“, schreibt Bünker. Schließlich folge daraus die Anerkennung der Menschenrechte, die in der Achtung der Rechte von Frauen auch in den Kirchen und Religionen selbst glaubwürdig sichtbar werde.

ISSN 2222-2464

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