25.10.2011

Bünker: Europäische Integration nicht auf Wirtschaftsthemen reduzieren

Banken- und Finanzkrise fordere Kirchen heraus - Kritik am neuen Bekenntnisgemeinschaftengesetz

Rückblick und Ausblick: Bischof Michael Bünker in seiner Funktion als Vorsitzender des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. präsentierte den Synodalen seinen Bericht.

Banken- und Finanzkrise fordere Kirchen heraus – Kritik am neuen Bekenntnisgemeinschaftengesetz

Leibnitz, 26. Oktober 2011 (epdÖ) – Auf das bevorstehende Reformationsjubiläum 2017 hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker vor der noch bis Mittwoch, 26. Oktober, in Leibnitz tagenden Generalsynode hingewiesen. „Gerade in einer Zeit, in der das Projekt Europa durch die anhaltende und sich verschärfende Banken- und Finanzkrise gefährdet ist, ist die Frage wichtig, welchen Beitrag der Protestantismus zu einem zusammenwachsenden Europa leistet“, sagte Bünker in seinem Bericht als Vorsitzender des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. Die evangelischen Kirchen hätten gemeinsam mit den anderen Kirchen immer betont, dass die europäische Integration keinesfalls ausschließlich auf den Bereich der Wirtschaft reduziert werden könne. Es komme darauf an, die Verbindung von sozialer Marktwirtschaft und Sozialstaatlichkeit zu festigen, die ökologischen Herausforderungen anzunehmen und die Bildungs- und Integrationskräfte in den Gesellschaften zu stärken. Glücklich zeigte sich Bünker darüber, dass alle drei evangelischen Kirchen in Österreich – lutherisch, reformiert und methodistisch – den Weg zum Jubiläumsjahr 2017 gemeinsam gehen.

Der Bischof erinnerte auch daran, dass vor 150 Jahren das Protestantenpatent und vor 50 Jahren das Protestantengesetz erlassen wurden. Das in diesem Jahr erlassene neue Bekenntnisgemeinschaftengesetz kritisierte der Bischof. „Das neue Bekenntnisgemeinschaftengesetz stellt nach Meinung der Synodalausschüsse unserer Kirchen und auch des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich sowie zahlreicher Fachleute auf dem Gebiet des Religionsrechts keineswegs einen Schritt dar, der das Religionsrecht entschlossen weiterentwickelt und an die mittlerweile üblichen europäischen Standards angleicht, sondern beinhaltet im Gegenteil eine Reihe von Bestimmungen, die wenig Anlass zu Zufriedenheit geben“, so Bünker.

Als drei „Früchte“ des zu Ende gehenden „Jahres des Ehrenamts“ bezeichnete Bünker die Einrichtung einer Ehrenamtsdatenbank, das Dokument „12 Standards für das Ehrenamt“ sowie den Versicherungsschutz für ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Ausdrücklich lobte der Bischof den evangelischen Religionsunterricht, der sich „nicht zu verstecken“ brauche.

Fotos zur Synode (Download in Druckqualität) auf: www.evang.at/themen/fotos

ISSN 2222-2464

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