14.05.2014

Breite Kritik an österreichischer Flüchtlingspolitik

Krömer: "Bedenklich, wenn Asylwerber nicht gleiche Rechte haben"

Ein gemeinsames Zeichen für eine menschenrechtskonforme europäische Asylpolitik möchte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit einer Kundgebung am 20. Mai setzen. VertreterInnen der Diakonie Österreich, von "Ärzte ohne Grenzen", Caritas, "Licht für die Welt", M-Media, "SOS Mitmensch", Volkshilfe sowie zahlreicher anderer Hilfsorganisationen kritisieren den Umgang Österreichs mit Flüchtlingen und Asylwerbern. (Foto: Menschrechte grenzenlos)

Krömer: „Bedenklich, wenn Asylwerber nicht gleiche Rechte haben“

Wien (epdÖ) – Ein gemeinsames Zeichen für eine menschenrechtskonforme europäische Asylpolitik möchte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit einer Kundgebung am 20. Mai setzen. VertreterInnen der Diakonie Österreich, von „Ärzte ohne Grenzen“, Caritas, „Licht für die Welt“, M-Media, „SOS Mitmensch“, Volkshilfe sowie zahlreicher anderer Hilfsorganisationen kritisieren den Umgang Österreichs mit Flüchtlingen und Asylwerbern. „Restriktive Migrationspolitik, die Aushöhlung des Rechts auf Asyl und verschärfter Grenzschutz machen es für Schutzsuchende zunehmend unmöglich, legal in sichere Länder zu gelangen“, heißt es in einer Aussendung.

Laut Information des Bündnisses seien in den vergangenen 14 Jahren rund 23.000 Menschen bei ihrer Flucht nach Europa ums Leben gekommen. Speziell an Europas Küsten fänden Flüchtlinge immer wieder den Tod. Trotzdem blieben dringende Reformen im europäischen Asylwesen auf der Strecke. „Es bleibt zu befürchten, dass das Thema weiterhin in erster Linie von rechtspopulistischen Gruppierungen be- und verhandelt wird, anstatt sachliche Lösungen zu finden.“

Verständnis für die Anliegen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses zeigt Synodenpräsident Peter Krömer, der sich als Jurist mit den Themen Flüchtlinge, Asyl und Menschenrechte im Auftrag der Konferenz Europäischer Kirchen beschäftigt. „Die justiziellen Rechte der EU-Grundrechtecharta sind meiner Auffassung nach in Österreich im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts nicht erfüllt“, sagt Krömer im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. So kritisiert Krömer etwa, dass mit der Errichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Verfahrensbestimmungen eingeführt wurden, die zum Nachteil der Asylwerber und Flüchtlinge seien. So betrage die Einspruchsfrist gegen Entscheide der Verwaltungsbehörde nur 14 Tage, in anderen Bereichen betrage die Rechtsmittelfrist ein Monat beziehungsweise vier Wochen. Darüber hinaus gäbe es in diesen Verfahren das juristisch so genannte „Neuerungsverbot“. Dies bedeutet, dass im neuerlichen Verfahren aufgrund einer Beschwerde keine neuen Tatsachen und Beweise vorgebracht werden können. Dieses Verbot betreffe ausschließlich diese Verfahren, in allen anderen gebe es kein Neuerungsverbot, erklärt Krömer. „Es ist bedenklich, wenn im Bereich der Europäischen Union für Fremde, insbesondere Asylwerber, nicht grund- und verfahrensrechtlich die gleichen Rechte bestehen wie für jeden anderen in Österreich lebenden Staatsbürger oder EU-Bürger“, betont der Jurist. Insofern sei es richtig, dass mit der Kundgebung auf diese Missstände hingewiesen wird, so Krömer. Das Anliegen der Demonstranten liege somit auch auf der Linie der Generalsynode und der Arbeitsgruppe für Religionsfreiheit und Menschenrechte.

Die Kundgebung beginnt am 20. Mai um 19 Uhr am Wiener Ballhausplatz. Durch eine Projektion der Namen und Geschichten auf die Präsidentschaftskanzlei und das Aufstellen von Kerzen bei der Kundgebung soll auf die Schicksale der Flüchtlinge, die an den Grenzen Europas gestorben sind, aufmerksam gemacht werden. Weitere Informationen: www.menschenrechte-grenzenlos.eu

ISSN 2222-2464

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