20.06.2008

Bleiberecht: Evangelische Kirche, SOS Mitmensch und Diakonie fordern „Recht statt Gnade“

Bünker: Humanitäre Lösung für Arigona Zogaj notwendig - Chalupka: Versagen der Politik wird auf Rücken der Betroffenen zelebriert

Bünker: Humanitäre Lösung für Arigona Zogaj notwendig – Chalupka: Versagen der Politik wird auf Rücken der Betroffenen zelebriert

Wien (epd Ö) – „Das Hierbleiben ist ein Recht, keine Gnade“, fordert der evangelisch-lutherische Bischof Dr. Michael Bünker. Ob Menschen wie Arigona Zogaj und andere hierbleiben können, müsse rechtlich gesichert werden und dürfe nicht „von mehr oder weniger willkürlichen Gnadenakten der politischen Verantwortungsträger abhängen“, so der Bischof am Freitag, 20. Juni, vor Journalisten in Wien. Diakoniechef Mag. Michael Chalupka erneuerte die Forderung nach einem Aufenthaltsrecht für jene Menschen, die bereits fünf Jahre in Österreich leben, „längst integriert sind und hier Wurzeln geschlagen haben“. „Es muss ein rechtsstaatliches Verfahren geben, wenn es um humanitären Aufenthalt geht“, sagte die Vorsitzende von SOS Mitmensch, Mag. Nadja Lorenz. Auf Einladung der evangelischen Kirche und der Diakonie verleiht SOS Mitmensch heute Abend den Ute-Bock-Preis für Zivilcourage an die Bleiberechtsinitiativen Oberösterreich (19 Uhr, Albert Schweitzer Haus, Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien).

Aus evangelischer Sicht überschreiten Staat und Politik ihre Kompetenzen, wenn sie Menschenrechte nicht umsetzen, aber auch, „wenn sie sich als die darstellen, von deren Gnade die Menschen abhängig sind“, betonte Bischof Bünker. Gnade sei kein Ersatz für Recht und dürfe nicht „mit einer herablassenden Wohltätigkeit“ verwechselt werden. Die Kirchen, besonders die evangelischen, sprächen gerne und oft von der Gnade. Die göttliche Gnade sei jedoch niemals Ersatz für das Fehlen von Recht, sondern ziele vielmehr auf die Herstellung von Gerechtigkeit, sie verpflichte dazu, „auf Erden dem Recht zur Geltung zu verhelfen“. Der Staat sei kein Selbstzweck, wo „in nicht hinterfragbarer Beliebigkeit Gnadenakte gesetzt werden können“, sondern habe vielmehr alles zu tun, damit der einzelne Mensch mit seinen unveräußerlichen Rechten anerkannt werde. Dass Menschen grundlegende Rechte wie jenes auf Heimat verweigert werden, sei „von einem evangelischen Rechtsempfinden und Rechtsverständnis her nicht akzeptabel“. Arigona Zogaj stehe für eine Reihe anderer, die ebenso betroffen seien. Durch eine Abschiebung würde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), konkret das Recht auf Privat- und Familienleben, verletzt. Bünker: „Wir treten dafür ein, dass Menschenrechte 1:1 umgesetzt werden. Eine humanitäre Lösung ist jetzt für Arigona Zogaj notwendig.“ Menschen wie Arigona Zogaj hätten „schlicht ein Recht darauf, hierbleiben zu können“, so der Bischof.

Menschen, die längst integriert sind, werde noch immer ihr Recht verwehrt, kritisierte Diakoniedirektor Chalupka. Auf dem Rücken der Betroffenen werde „das Versagen der österreichischen Politik und Gesetzgebung zelebriert“. Mit der einmaligen Maßnahme, rund 4000 gut integrierten Menschen, die seit fünf Jahren in Österreich sind, ein Bleiberecht zuzusprechen, könnten die Versäumnisse der Vergangenheit saniert werden. Nach den Vorstellungen der Diakonie soll es künftig nach drei Jahren ein Antragsrecht auf ein humanitäres Bleiberecht geben. Der neu installierte Asylgerichtshof sei keine Antwort auf die bestehenden menschenrechtlichen Probleme, da er Berufungsinstanz im Asylverfahren sei und damit keine Lösung für Bleiberechtsfälle finden könne. Nach wie vor fehle in Österreich ein Bundesgesetz, das ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ermögliche.

„Das Recht auf humanitären Aufenthalt muss endlich verrechtlicht werden und weg vom Gnadenrecht“, meinte Nadja Lorenz. Die Politik werde hoffentlich lernen, „dass Österreich es sich leisten kann, gut integrierte Menschen aufzunehmen“. Sie seien keine Belastung, sondern wichtiges Potenzial für das Land.

ISSN 2222-2464

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