29.01.2019

Bischof Bünker: Karfreitag ist für Evangelische von zentraler Bedeutung

Urteil spielt Ball zurück an den österreichischen Gesetzgeber

In der ZIB 2 unterstrich Bischof Michael Bünker die Bedeutung des Karfreitags für die Evangelischen in Österreich. Foto: ORF/Screenshot

Urteil spielt Ball zurück an den österreichischen Gesetzgeber

Wien (epdÖ) – „Im Moment erleichtert“ zeigt sich der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Karfreitagsregelung. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag, 22. Jänner, festgestellt, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren, da die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.

„Das Urteil spielt den Ball zurück an den Gesetzgeber in Österreich“, sagt Bünker. Die EU habe wie es ihren Richtlinien entspricht nicht in das innerösterreichische Religionsrecht eingegriffen sondern überlässt das dem österreichischen Gesetzgeber. Wenn nichts geschehe, werde der Karfreitag in der Realität ein Feiertag für alle. Eine Streichung des Feiertags durch den Gesetzgeber sei „gar nicht in unserem Interesse, denn der Karfreitag hat für die Evangelischen zentrale Bedeutung“, erklärt der Bischof.

Krömer: Tausch gegen Pfingstmontag möglich

Das betont auch Synodenpräsident Peter Krömer. Um Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen, könnte der Karfreitag auch „zum Beispiel gegen den Pfingstmontag getauscht werden“, so der Rechtsanwalt.

Denkbar ist für Bischof Bünker allerdings auch, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und berücksichtige zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche. „Die konkrete Lösung wird das Ergebnis von Gesprächen sein. Wir legen jedenfalls Wert darauf, dass wir gehört werden“, so Bünker abschließend.

Schröckenfuchs: Ohne Karfreitag macht Osterbotschaft „keinen Sinn“

Der methodistische Superintendent Stefan Schröckenfuchs betonte ebenfalls die Bedeutung des Karfreitags. Ohne die Botschaft, „dass sich Gott selbst am Kreuz für uns hingibt, macht die Osterbotschaft keinen Sinn“, so Schröckenfuchs. Die Botschaft vom Karfreitag sei keine einfache, man brauche Zeit, sich darauf zu besinnen. Wenn andere Zeit bekommen, sich an diese Botschaft zu erinnern, ist das zu begrüßen“.

Schipka: Feiertag belassen, Zuschläge streichen

Der Generalsekretär der römisch-katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, spricht sich dafür aus, den Karfreitag als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken zu belassen, Feiertagszuschläge für diejenigen, die arbeiten, aber zu streichen. „Mit der Streichung der Zuschläge für jene, die trotzdem am Karfreitag arbeiten, wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen“, so Schipka. Die römisch-katholische Kirche werde in dieser Frage eng mit den evangelischen Kirchen zusammenarbeiten.

Hintergrund

Bislang galt der Karfreitag für Angehörige der Evangelisch-lutherischen, der Evangelisch-reformierten, der Evangelisch-methodistischen sowie der Altkatholischen Kirche in Österreich als Feiertag. Gingen Angehörige dieser Glaubensrichtungen am Karfreitag dennoch zur Arbeit, stand ihnen doppelter Lohn zu. Betroffen sind von der Regelung rund 300.000 Personen.

Vor vier Jahren hatte ein österreichischer Arbeitnehmer, der keiner der vier Konfessionen angehörte, seinen Dienstgeber geklagt, da er sich durch den fehlenden Feiertag sowie das Feiertagsentgelt diskriminiert fühlte. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, ehe ihn der Oberste Gerichtshof 2017 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung weitergab.

Live in der ZIB 2 am 22.1.: Bischof Bünker zum EuGH-Urteil – https://tvthek.orf.at

ISSN 2222-2464

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