03.10.2018

Bischof Bünker: „Bin froh, dass Rechtsstaat funktioniert“

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen Diakonie-Sozialexperten Riedl ein

„Als Bischof bin ich besorgt, wenn ein Mitglied der Evangelischen Kirche, das sich für Geflüchtete und ihre Rechte einsetzt, durch Behörden eingeschüchtert wird", sagt Bischof Bünker. Foto: epd/Uschmann

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen Diakonie-Sozialexperten Riedl ein

Wien (epdÖ) – Anlässlich der Zurücklegung einer Anzeige gegen den Asyl-Experten der Diakonie Österreich, Christoph Riedl, durch die Staatsanwaltschaft zeigt sich der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker erleichtert: „Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat funktioniert“, sagte Bünker in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Riedl, Leiter der Stabstelle für Asyl, Integration und Menschenrechte der Diakonie, war im Mai vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das dem Innenministerium untersteht, wegen übler Nachrede und Beleidigung einer Behörde angezeigt worden, nachdem er die hohe Fehlerquote bei Entscheidungen im Asylverfahren durch das BFA öffentlich kritisiert hatte.

„Als Bischof bin ich besorgt, wenn ein Mitglied der Evangelischen Kirche, das sich für Geflüchtete und ihre Rechte einsetzt, durch Behörden eingeschüchtert wird. Und ich kann nicht umhin, das als Einschüchterungsversuch zu betrachten, schließlich ist Amnesty International in diesem Fall aktiv geworden“, sagte Bischof Bünker weiter. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte eine Fallanalyse gestartet – eine Maßnahme, die die NGO ergreift, wenn Personen, die sich für Menschenrechte einsetzen, in den Fokus der Behörden geraten. Der betreffende Fall wird dann beobachtet und genau dokumentiert. Allerdings kam es nicht mehr zum Abschluss der Fallanalyse, da die Staatsanwaltschaft die Anzeige bereits zuvor zurückgelegt hatte.

Bei Riedls Aussagen handle es sich um „rechtlich zulässige Kritik“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, im Kurier. Im Ö1-Morgenjournal vom Mittwoch, 3. Oktober, meinte Riedls Anwalt: „Kritik darf nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch schockieren und verletzen, aber hier war die Kritik ja gar nicht so schockierend, sondern beruhte auf Zahlen und Fakten.“ Wolfgang Taucher, Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, hatte erklärt, Riedl habe mit seinen Aussagen über die Behörde Grenzen überschritten.

ISSN 2222-2464

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Schlagworte

Diakonie | Justiz | Asyl

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