02.03.2005

Bewahrung der Schöpfung ist Fixpunkt

Bischof Sturm: Ursprüngliche UVP-Novelle verhöhnt österreichische Bevölkerung

Bischof Sturm: Ursprüngliche UVP-Novelle verhöhnt österreichische Bevölkerung

Wien (epd Ö) – Als „Verhöhnung der österreichischen Bevölkerung“ hat der Vorsitzende des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H.B, Bischof Mag. Herwig Sturm, die geplante Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bezeichnet. Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte bei der Errichtung von Sportstadien, Rennstrecken, Golfplätzen, Schipisten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks und auch Erweiterungen von Flughäfen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr durchgeführt werden müssen. Die Novelle sei „EU-rechtswidrig“ und verstoße gegen eine Richtlinie der EU aus 1985, die im Jahr 2000 adaptiert wurde. Es sei unverständlich, dass bewusst ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf genommen werde, kritisiert der Bischof.

Die Bewahrung der Schöpfung sei ein „Fixpunkt“ im Auftrag der Kirchen. Nicht zuletzt seit der Europäischen Ökumenischen Versammlung in Basel (1989) sei dies „unbestrittene Tradition“ der Evangelischen Kirchen. An die Politikerinnen und Politiker appelliert der Bischof, „alles Notwendige“ für die Bewahrung der Schöpfung zu tun.

Bei Redaktionsschluss hatte die Koalition einen neuen Antrag im Parlament eingebracht, nach dem sämtliche bisher der UVP unterliegenden Großprojekte auch weiter diesem Verfahren unterzogen werden sollen. Bei besonderer Dringlichkeit sollen die Verfahren beschleunigt werden. Behörden auf Landesebene können in einem Einzelprüfungsverfahren feststellen, dass bei einem Vorhaben keine UVP stattfinden muss.

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.