06.07.2011

Bekenntnisgemeinschaften: Kritik an neuem Gesetz

Evangelischer Protest gegen Regierungsvorlage

Die Anerkennung von Religionsgemeinschaften soll in Österreich neu geregelt werden.

Evangelischer Protest gegen Regierungsvorlage

Wien (epdÖ) Scharfe Kritik an den neuen Regelungen zur Anerkennung der Religionsgemeinschaften kommt von der Evangelischen Kirche. In einer Resolution der Synodalausschüsse der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. werden die Regierungsvorlage vom 14. Juni zur Novelle des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes und die Vorgangsweise heftig kritisiert.

Konkret wehrt sich die Evangelische Kirche dagegen, dass im nunmehrigen Entwurf die bereits vom Verfassungsdienst aufgehobene Bestimmung hinsichtlich der Bestanddauer als religiöse Bekenntnisgemeinschaft de facto wieder eingeführt werden soll. Außerdem sieht die Evangelische Kirche die 2-Promillegrenze bei den Mitgliederzahlen als zu hoch an. Kritisiert werden auch die Auflösungsbestimmungen. Dass eine Auflösung möglich sein soll, wenn eine statutenwidrige Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft erfolgt, sei ein “Eingriff in die innere Autonomie”, so der Präsident der Synode, Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer. Gegenüber den derzeitigen Regelungen könnten künftig auch Verfahren für die Registrierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft verschleppt werden, befürchtet der Synodenpräsident.

Kritisch beurteilt die Evangelische Kirche auch die zu kurze Begutachtungsfrist, deren Ende am 10. Juni für die Textierung der Regierungsvorlage vom 14. Juni “nicht einmal abgewartet wurde”. Ferner seien die betroffenen Bekenntnisgemeinschaften nicht einbezogen wurden. Dass die Kritikpunkte, die teilweise der Verfassungsdienst aber auch das Institut für Religionsrecht der Universität Wien und die Evangelischen Kirchen geäußert hatten, in der Regierungsvorlage nicht berücksichtig wurden, sei “bedenklich”, so Krömer, denn “hier handelt es sich um grundsätzliche Fragen zur Religionsausübung”.

Den ursprünglich vorgelegten Entwurf für die Neuregelung der Anerkennung von Religionsgemeinschaften hatten Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften breit abgelehnt. Vom Nationalrat fordert die Evangelische Kirche nun eine Resolution für ein “einheitliches, zeitgemäßes Anerkennungsrecht für Religionsgemeinschaften in Österreich”, das die entsprechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt.

ISSN 2222-2464

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