14.08.2009

Auch Kinder mit Behinderung haben Recht auf Kindergartenplatz

Katholischer Familienverband und Diakonie fordern von Politik Sicherstellung eines integrativen Kindergartenplatzes statt Befreiung von der Kindergartenpflicht

Katholischer Familienverband und Diakonie fordern von Politik Sicherstellung eines integrativen Kindergartenplatzes statt Befreiung von der Kindergartenpflicht

Wien (epd Ö) – Kinder mit Behinderung sollen einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenplatz bekommen. Das fordern der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) und die evangelische Diakonie im Hinblick auf die Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres ab Herbst 2010 für alle Fünfjährigen. Laut derzeitiger Rechtslage sind Kinder mit Behinderungen vom verpflichtenden Besuch eines Kindergartens ausgenommen, wenn keine geeignete Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechender Förderung in Wohnortnähe vorhanden ist.

„Gerade Familien mit Kindern mit Behinderungen haben einen besonderen Bedarf an Unterstützung bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder“, so KFÖ-Präsident Clemens Steindl in einer Presseaussendung. Die Politik gehe hier „den bequemeren Weg“ und müsse umdenken, fordert Steindl. Es gelte, „Familien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen besonders zu unterstützen und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, indem entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden.“

Als „Integrationsverweigerung seitens der Bundesregierung“ bezeichnet Diakonie-Direktor Michael Chalupka die Befreiung von der Kindergartenpflicht für Kinder mit Behinderungen. Anstelle einer Befreiung fordert die Diakonie „die Verpflichtung der Bundesregierung, adäquate Kindergärten für alle in Wohnortnähe anzubieten.“

Sowohl KFÖ als auch Diakonie fordern zudem ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen, in dem regionale Gegebenheiten wie etwa Richtlinien für Öffnungszeiten und Elternbeiträge sowie Gruppengrößen und Personalschlüssel berücksichtigt werden. Damit könne die generelle Versorgungssituation mit Betreuungseinrichtungen sowie deren Qualität sichergestellt werden.

Ab Herbst 2010 gilt für alle Fünfjährigen „im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche“ ein verpflichtender Kindergartenbesuch, wie es im entsprechenden Parlamentsbeschluss heißt.

ISSN 2222-2464

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