Asyl: OGH kippt Richtlinie des Innenministeriums
Bahnbrechendes Urteil des OGH zur Unterbringung von Asylwerbern
Bahnbrechendes Urteil des OGH zur Unterbringung von Asylwerbern
Wien, 17. September 2003 (epd Ö) Im Fall einer georgischen Familie, die mit einem vier Monate alten Baby vom Innenministerium aus der Bundesbetreuung entlassen werden sollte, liegt nun ein Beschluss des OGH vor.
„Der Oberste Gerichtshof hat seinen Beschluss vom Frühjahr, in dem den Hilfsorganisationen Recht auf Kostenersatz für die Unterbringung zugesprochen wurde, bestätigt,“ erläutert Wolfgang Fromherz, Mitglied des Netzwerkes Asylanwalt und Anwalt der georgischen Familie. Fromherz: „Der OGH hat in seinem Beschluss auch festgehalten, dass die Bundesbetreuungsrichtlinie, auf Grund der seit letztem Herbst hunderte Asylwerber auf die Straße gesetzt wurden, ‚durch das Bundesbetreuungsgesetz nicht gedeckt’ ist und gegen dessen ‚Grundwerte’ verstößt.“ Damit wurden die rechtlichen Vorbehalte der Hilfsorganisationen, die im letzten Herbst zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem Innenministerium geführt hatten, vollinhaltlich vom Höchstgericht bestätigt.
Wolfgang Fromherz, der seit vielen Jahren im Auftrag von Caritas, UNHCR, Rotem Kreuz, Diakonie, Amnesty International und Volkshilfe im Netzwerk Asylanwalt tätig ist, meint zu den Folgen des OGH-Beschlusses: „Diese bahnbrechende Entscheidung hat nun endgültig die Verpflichtung des Bundes zur Unterbringung von Asylwerbern während des Verfahrens festgestellt und außerdem rechtliche Klarheit in der Auseinandersetzung über die Richtlinie gebracht.“ Damit sei das Innenministerium gefordert, eine Versorgung von mittellosen AsylwerberInnen während des Verfahrens sicherzustellen, „die endlich im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung ist.“
ISSN 2222-2464