06.10.2004

Asyl: Diakonie begrüßt Kasernen-Öffnung

Chalupka verweist auf bestehendes Asylrecht: "Da brauchts keine Verschärfung"

Chalupka verweist auf bestehendes Asylrecht: „Da brauchts keine Verschärfung“

Wien (epd Ö) – Der Direktor der Diakonie Österreich, Michael Chalupka, begrüßt die Ankündigung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Kasernen für die Flüchtlingsbetreuung zu öffnen. Die Diakonie habe das schon lange gefordert, erinnert Chalupka an die Debatte der vergangenen Monate. „Da hat der Bundeskanzler völlig recht, dass wir diese ständigen Diskussionen nicht gebraucht hätten.“

Kritik übt Chalupka daran, dass Schüssel der Öffnung der Kasernen erst jetzt zustimmt: „Wir hätten uns gefreut, wenn er sich zu diesem Thema geäußert hätte, als Tausende im Winter auf der Straße standen. Damals hat er geschwiegen.“ Was die Forderung Schüssels nach Verschärfung des Asylrechts angeht, verweist der Leiter des evangelischen Hilfswerks auf die bestehende Rechtslage: „Da braucht’s keine Verschärfung.“

Hier müsse man einfach einige Punkte sachlich richtig stellen, meint Chalupka in Richtung Schüssel. Erstens bekomme schon jetzt nicht jeder Asyl, der um Asyl ansuche. Zweitens würde die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge dem Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention widersprechen: „Man kann ja nicht jemanden, der wegen Ladendiebstahls verurteilt wird, abschieben, wenn ihm die Todesstrafe droht.“

Drittens verweist Chalupka auf das Dublin-Abkommen, das die Rücküberstellung von Asylwerbern regelt, die über ein anderes EU-Land eingereist sind. Davon seien auch solche Flüchtlinge betroffen, die „mitten in Österreich“ aufgegriffen werden, und nicht bloß solche, die ihren Asylantrag an der Grenze stellen, betont Chalupka. „Was aber nicht geht, ist eine Zurückschiebung ohne Verfahrensprüfung, weil das den europäischen Gesetzen widersprechen würde und von den anderen Ländern auch nicht akzeptiert würde.“

ISSN 2222-2464

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