26.10.2010

Amtszeitverlängerung für SuperintendentInnen ab 61

Synode A.B. gleicht Regelung für SuperintendentInnen an jene von PfarrerInnen an

Synode A.B. gleicht Regelung für SuperintendentInnen an jene von PfarrerInnen an

Wien (epdÖ) – Endet die zwölfjährige Amtszeit eines Superintendenten/einer

Superintendentin nach Vollendung seines/ihres 61. Lebensjahres, aber vor dem gesetzlichen Pensionsantritt, so ist seine/ihre Amtszeit bis zum Übertritt in den Ruhestand verlängert. Das hat die im Wiener Kardinal König Haus tagende Synode A.B. am 26. Oktober mit knapper Zweidrittelmehrheit beschlossen.

 

Der Beschluss sieht auch vor, dass bereits nach der Wahl des Superintendenten/der Superintendentin der Superintendentialkurator oder die Superintendentialkuratorin offiziell festzustellen hat, mit „welchem Lebensalter des oder der Gewählten die zwölfjährige Amtszeit endet“.

 

Mit dem Beschluss soll eine gewisse Angleichung an die Regelung für PfarrerInnen erfolgen, für die mit Vollendung des 58. Lebensjahres die zwölfjährige Amtszeitbeschränkung bis zum Ruhestand nicht mehr gilt.

 

Hinweis: Fotos von der Synode finden Sie unter foto.evang.at/

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.