19.04.2006

100 Tage Asyl-und Fremdengesetz: Ernüchternde Bilanz der Diakonie

Chalupka: „Zu viel Leid und zu viel Verzweiflung“ – Gesetz verstößt gegen europäische Menschenrechtskonvention

Chalupka: „Zu viel Leid und zu viel Verzweiflung“ – Gesetz verstößt gegen europäische Menschenrechtskonvention

Wien (epd Ö) – Eine ernüchternde Bilanz über die ersten 100 Tage des neuen Asyl- und Fremdengesetzes hat am Gründonnerstag der Direktor der evangelischen Diakonie, Michael Chalupka, gezogen. „Immer mehr Menschen, die sich zu uns flüchten, lernen Österreich nur mehr als Schubhaftgefängnis kennen“, kritisierte er vehement in einer Pressekonferenz. Das Gesetz schaffe „zu viel Leid und zu viel Verzweiflung“. Deshalb müssten der praktische Vollzug des Asylgesetzes sofort geändert und die sozialen Härten des Gesetzes so schnell wie möglich entfernt werden. Das neue Fremdenrechtspaket ist in Österreich seit 1. Jänner 2006 in Kraft. Seitdem seien die Häftlingszahlen um ein Drittel gestiegen, die Schubhaft könne um bis zu zehn Monate verlängert werden, kritisierte Chalupka, der „schnelle und faire Asylverfahren“ einforderte. Das Gesetz verstoße zudem gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Im Jahr 2005 wurden laut vorläufigen Zahlen des Innenministeriums 22.471 Asylanträge gestellt. Davon anerkannt wurden 4.552 Fälle, zum überwiegenden Teil aus Tschetschenien und aus dem Kosovo. Besonders bei vier Themenbereichen seien laut dem Diakonie-Flüchtlingsdienst durch das neue Fremdenrechtspaket menschenrechtlich bedenkliche Praktiken aufgetreten.

Enorme Wegstrecken

Aufgefallen ist laut Chalupka, dass Männer „grundsätzlich“ in Schubhaft genommen werden. Familienväter würden dadurch von ihrer Familie getrennt. Dramatisch sei auch, dass Anträge auf Familienzusammenführung nur noch bei den zuständigen Vertretungsbehörden gestellt werden können, wodurch „enorme Wegstrecken“ entstünden. Traumatisierte und kranke Personen würden zudem, sollte ein anderes EU-Land auf Grund des „Dubliner Abkommens“ zuständig sein, dorthin abgeschoben. Weiters könnten Ehepartner von Österreichern leichter abgeschoben werden.

Der Diakonie-Direktor forderte deshalb konkrete Änderungen des Asyl- und Fremdengesetzes, um der „Unmenschlichkeit“, die hinter dem Gesetz stecke, einen Riegel vorzuschieben. So sei die Schubhaft kein Platz für Asylwerber, auch „Dublin-Fälle“ könnten in Pensionen oder Heimen untergebracht werden anstatt in Gefängnissen. Bei Eheschließungen solle eine Übergangsfrist eingebaut werden, Anträge auf Familienzusammenführung sollten auch postalisch eingereicht werden können. Auch ein Asylgerichtshof würde laut Chalupka Verbesserungen bringen.

Dem Diakonie-Direktor zufolge liegt „vieles auf dem Tisch, was Verbesserungen bringen“ könnte. All das sollte in Gesetze eingebracht werden, daran könnten sich „die Parteien messen“.

ISSN 2222-2464

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