Religionsunterricht

Foto: epd/ Uschmann

Der Religionsunterricht ist eine wesentliche Lebensäußerung der Kirche, so beschreiben es die kirchliche Verfassung und die Bildungssynode 1996.

Mit ihm will die Kirche ihre Verantwortung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Schule wahrnehmen. Keine leichte Aufgabe heute, wo der konfessionelle Religionsunterricht nicht mehr unumstritten ist.

Große Bemühungen wenden Religionslehrerinnen und -lehrer auf,

  • um die Situation von Kindern und Jugendlichen heute richtig einzuschätzen die Persönlichkeitsentwicklung der Anvertrauten verantwortlich zu begleiten,
  • ihre pädagogischen Aufgaben im Rahmen der Schule immer wieder in evangelischer Tradition zu schärfen,
  • den christlichen Glauben unter den Bedingungen der schulischen Öffentlichkeit zur Sprache, zur Verständigung, zum Handeln zu bringen,
  • Kinder und Jugendlichen die Kompetenzen zu vermitteln, auf religiöse und ethische Fragen urteilsfähig zu antworten, Kindern und Jugendlichen Kenntnisse und Verständnis für ihre eigene religiöse Tradition erwerben zu lassen,
  • Kindern und Jugendlichen eine Haltung der wissenden Toleranz gegenüber anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen einzunehmen zu lassen,
  • Chancen für eine veränderbare Schule wahrzunehmen und anderes mehr, wovon ein Religionslehrer, eine Religionslehrerin bei Bedarf sicher gern erzählt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen Religion als ein Pflichtfach mit Abmeldemöglichkeit für alle SchülerInnen vor, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. SchülerInnen ohne Bekenntnis bzw. mit einem nicht anerkannten Religionsbekenntnis sind herzlich eingeladen, sich zur Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht anzumelden. Nähere Informationen geben dazu gerne die evangelischen Schulämter.

„Ein Stück vom Himmel“ heißt der neue Folder der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich für den Religionsunterricht.

Nähere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.

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